Der Freistaat Bayern verfügt über zwei Flaggen, die beide seit 1953 gleichgestellt nebeneinander geführt werden. Sowohl die Rautenflagge als auch die Streifenflagge in den durch die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 (Art. 1 Abs. 2) festgelegten Landesfarben Weiß und Blau tragen kein Staatswappen.
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